Germany
Chromalox GmbH (Germany) Purchase Order Terms and Conditions
1. ANNAHME
Die Annahme dieser Bestellung durch den Verkäufer erfolgt schriftlich durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Käufer, mit dem Hinweis, dass die Einkaufsbedingungen der Chromalox Isopad GmbH anzuwenden sind. Sollte der Verkäufer jedoch aus irgendeinem Grund versäumen, eine Auftragsbestätigung zu senden, gilt der Beginn der Arbeiten oder der Erbringung der Dienstleistungen nach diesem Vertrag durch den Verkäufer als Annahme der Bestellung und aller ihrer Bedingungen durch den Verkäufer. Die Annahme dieser Bestellung ist hiermit ausdrücklich auf ihre Bedingungen beschränkt. Alle wesentlichen Veränderungen durch den Verkäufer werden abgelehnt. Wenn die vom Verkäufer vorgelegten Bedingungen von den hier enthaltenen Bedingungen wesentlich abweichen, stellen diese Bedingungen ein Gegenangebot dar und es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer die Bedingungen des Käufers angenommen hat, sofern der Verkäufer dem Käufer innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Bestellung nichts anderes mitteilt. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Konstruktion und den Bau seiner Produkte zu ändern. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Versandpapieren und Lieferscheinen unsere Bestellnummer anzugeben; unterlässt er dieses, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.
2.
Die in dieser Bestellung angegebenen Preise gelten für alle Lieferungen oder Leistungen, die im Rahmen dieser Bestellung erbracht werden. Der Käufer ist nicht verpflichtet, Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen zu einem erhöhten Preis anzuerkennen, solange eine solche Erhöhung vom Käufer nicht schriftlich bestätigt wurde. Sofern nicht anders angegeben, beinhaltet der Preis das Nettogewicht des im Rahmen dieser Bestellung bestellten Materials, und es sind keine Gebühren für Boxen, Kisten, Kartons oder Lagerung erlaubt. Wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungserhalt einreicht, hat er bei der Zahlung Anspruch auf 3 % Skonto vom Kaufpreis. Andernfalls hat der Käufer die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungserhalt zu leisten.
3. LIEFERUNG
Die Verpflichtung des Verkäufers, sich an die hier festgelegten Liefertermine, Spezifikationen, Verpackungsanforderungen und Mengen zu halten, ist von wesentlicher Bedeutung für diese Bestellung. Die Lieferung erfolgt CPT Heidelberg, Deutschland (Incoterm 2020). Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers sicherzustellen, dass alle Versandpapiere und Lieferscheine die Bestellnummer des Käufers und das vereinbarte Incoterm enthalten; wenn die Dokumente und Lieferscheine diese Informationen nicht enthalten, ist der Verkäufer allein für daraus resultierende Verzögerungen bei der Bearbeitung oder Lieferung verantwortlich. Lieferungen sind in den Mengen und zu den Zeiten durchzuführen wie in diesem Vertrag festgelegt oder, wenn keine solchen Mengen oder Zeiten angegeben sind, nach den schriftlichen Anweisungen des Käufers. Sollten die Lieferungen des Verkäufers nicht termingerecht erfolgen, kann der Käufer, unbeschadet seiner anderen Rechte oder Schadensersatzansprüche, eine beschleunigte Lieferung veranlassen, und alle dadurch entstandenen Mehrkosten dem Verkäufer in Rechnung stellen. Gemäß Punkt 11 kann der Käufer diese Bestellung ganz oder teilweise stornieren, wenn der Verkäufer versäumt, die Waren wie hier vorgesehen zu liefern. Der Käufer ist nicht verantwortlich für Verpflichtungen oder Produktionsvereinbarungen des Verkäufers, die höhere Kosten erfordern oder vorher stattfinden müssen, damit der Lieferplan des Verkäufers eingehalten werden kann. Der Verkäufer darf die Waren nicht vor der planmäßigen Lieferung liefern. Vorzeitig gelieferte Waren werden auf Gefahr des Verkäufers geliefert und können nach Wahl des Käufers (a) auf Kosten des Verkäufers für eine ordnungsgemäße Lieferung zurückgeschickt werden, (b) vom Käufer bis zu dem Tag nicht bezahlt werden, an dem die Waren tatsächlich für die Lieferung geplant sind, oder (c) auf Kosten des Verkäufers bis zu dem hier angegebenen Lieferdatum eingelagert werden. Sofern in diesem Vertrag nicht anders vorgesehen, gehen das Eigentum an und die Verlustgefahr von allen an den Käufer gelieferten Waren bei der Lieferung an den in der Bestellung definierten Lieferort oder an den von den Parteien anderweitig definierten Ort an den Käufer über.
4. ABRUFBESTELLUNGEN
Soll nach diesem Vertrag eine angegebene Menge gekauft und verkauft werden, ist der Käufer nicht verpflichtet, zusätzliche Mengen zu kaufen. Bei Abrufbestellungen (a) verpflichtet sich der Verkäufer, die Bedürfnisse des Käufers für die in dieser Bestellung enthaltenen Waren oder Dienstleistungen unter Einhaltung der Mengen und Bedingungen des darin enthaltenen Lieferplans oder, wenn kein solcher Lieferplan besteht, unter Einhaltung der schriftlichen Anweisungen des Käufers zu erfüllen (b) ist der Käufer nicht verpflichtet, Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen anzuerkennen, die nicht nach dem Lieferplan oder den schriftlichen Anweisungen des Käufers gemäß dem vorstehenden Punkt (a) hergestellt, erbracht oder geliefert wurden, und (c) ist der Käufer berechtigt, nach eigenem Ermessen anderweitig einzukaufen, um seine Produktionsabläufe zu sichern und angemessene alternative Bezugsquellen zu erhalten.
5. PREISE UND STEUERN
Sofern nicht anders angegeben, sind alle angegebenen Preise während der Laufzeit der Bestellung Festpreise. Sofern nicht anders angegeben, enthalten die in dieser Bestellung angegebenen Preise keine gesetzlichen Steuern. Alle diese Steuern müssen auf der Rechnung des Verkäufers gesondert ausgewiesen werden. Weder die hier angegebenen Preise noch die Rechnungen des Verkäufers enthalten Steuern, für die eine Befreiung vorliegt oder die vom Käufer darauf oder anderweitig angegeben werden, oder andere Steuern, für die der Käufer dem Verkäufer eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt hat. Der Verkäufer verpflichtet sich, jedwede, persönlichen Gegenstände nach Wert oder veranlagten, oder anderweitig erhobenen Steuern auf Eigentum zu bezahlen, das dem Käufer vom Verkäufer übergeben wird, um diese Bestellung zu erfüllen. Sollte jemals festgestellt werden, dass in den hier angegebenen Preisen enthaltene Steuer nicht vom Verkäufer gezahlt werden musste, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer zu informieren und unverzüglich die Rückerstattung dieser Steuer zu beantragen, und alle Schritte zu unternehmen, um diese zu erhalten, und nach Erhalt diese Steuer samt etwaiger Zinsen an den Käufer zu zahlen.
6. ÜBERPRÜFUNG
Die Waren und alle Teile, Materialien und Verarbeitung, die in die Ausführung dieser Bestellung aufgenommen werden, können durch den Käufer zu einem Zeitpunkt und an einem Ort nach Wahl des Käufers, während oder nach der Herstellung, überprüft, getestet und gezählt werden. Sollten Waren Material- oder Verarbeitungsfehler enthalten oder andere Anforderungen dieser Bestellung nicht erfüllen, kann der Käufer, zusätzlich zu seinen anderen Rechten, die Waren mit vollständiger Rückerstattung zurückweisen oder die Waren auf Kosten des Verkäufers nachbessern lassen oder eine sofortige Fehlerbehebung oder den Ersatz der Waren auf Kosten des Verkäufers verlangen, einschließlich der Transportkosten. Nichts in diesem Vertrag entbindet den Verkäufer von der Verpflichtung, die im Rahmen dieser Bestellung verkauften Waren vollständig und angemessen zu testen und zu prüfen. Sollte der Käufer den Verkäufer über irgendeine Art von Warenmängeln benachrichtigen, hat der Verkäufer eine Ursachenanalyse zu Qualitätsproblemen durchzuführen und das Ergebnis innerhalb von vier Wochen nach der Mängelanzeige mitzuteilen. Darüber hinaus hat der Verkäufer nach Erhalt der Mängelanzeige unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Qualitätsprobleme beseitigt wurden und keine weiteren fehlerhaften Waren an den Käufer versandt werden, und hat die Durchführung solcher Maßnahmen dem Käufer innerhalb von 24 Stunden nach der Mängelanzeige zu bestätigen. Erstreckt sich diese Bestellung auf den Erwerb von Investitionsgütern oder damit zusammenhängenden Waren und Dienstleistungen, behält sich der Käufer das Recht vor, eine Endkontrolle und -abnahme dieser Anlagen oder damit zusammenhängender Waren und Dienstleistungen an dem auf der Vorderseite dieser Bestellung genannten Ort der Endmontage durchzuführen. Die vollständige oder teilweise Abschlusszahlung, sofern in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen, erfolgt nur nach der Endkontrolle und -abnahme durch den Käufer.
7. GARANTIE
Der Verkäufer garantiert, dass alle nach diesem Vertrag bestellten oder gelieferten Waren oder Dienstleistungen frei von Ansprüchen, Pfandrechten und Schulden sind und in jeder Hinsicht die Spezifikationen, Zeichnungen, Muster oder Qualitätskontrollen oder sonstige Verfahrensweisen oder Beschreibungen erfüllen, unabhängig davon, ob sie vom Verkäufer bereitgestellt oder vom Käufer zu Verfügung gestellt wurden, und vermarktbar und frei von jeglichen Material-, Konstruktions- und Verarbeitungsfehlern sind; darüber hinaus garantiert der Verkäufer, dass, in den Fällen, wenn der Verkäufer entsprechende Spezifikationen zur Verfügung gestellt hat, alle nach diesem Vertrag gekauften Materialien nach den Spezifikationen des Verkäufers hergestellt werden. Der Verkäufer garantiert, dass die Waren, die vom Verkäufer entwickelt wurden, für die vorgesehenen Zwecke geeignet und ausreichend sind. Der Verkäufer stimmt zu, dass die vorstehende Garantie nach der Abnahme und Zahlung des Materials fortbestehen bleibt und dass der Verkäufer den Käufer von jeglichen Verlusten, Schäden oder Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren, die dem Käufer infolge einer Verletzung dieser Garantien entstehen können, schadlos halten wird. Diese Garantien bleiben nach der Lieferung und Überprüfung aller oder eines Teils der Waren oder Dienstleistungen fortbestehen. Alle Garantien, die im Rahmen dieser Bestellung gewährt werden, sind 36 Monate ab dem Gefahrenübergang zwischen Lieferant und Käufer gültig. Die Garantien greifen in den Fällen, wenn vom Verkäufer Reparaturen durchgeführt oder Ersatzwaren bereitgestellt werden, und sind 12 Monate ab dem Datum der Durchführung solcher Reparaturen oder Bereitstellung von Ersatzwaren gültig.
8. ZAHLUNG
(a) Alle Zahlungen erfolgen in Abhängigkeit von der Abnahme der im Rahmen dieser Bestellung bestellten Waren durch den Käufer.
(b) Sofern vom Verkäufer neue Materialien oder Waren genannt wurden, die hergestellt werden müssen, um die Bestellung des Käufers zu erfüllen, hat der Käufer ein Pfandrecht für Zahlungen, die nach den Bestellbedingungen geleistet wurden, bis die Waren geliefert werden.
(c) Rechnungen für Werkzeuge, sofern Werkzeuge ausdrücklich in dieser Bestellung enthalten sind, werden nur dann anerkannt, wenn die Produktionsteile von der Inspektionsabteilung des Käufers genehmigt wurden.
(d) Etwaiger Rabattzeitraum beginnt mit dem Eingang der Rechnung oder des Materials durch den Käufer, je nachdem, was später eintritt.
9. ÄNDERUNGSAUFTRÄGE
Der Käufer kann jederzeit durch eine schriftliche Bestellung Änderungen im allgemeinen Rahmen dieser Bestellung in einem oder mehreren der folgenden Fälle vornehmen und andere Änderungen können nur durch schriftliche Bestellung des Käufers vorgenommen werden: (a) anwendbare Zeichnungen, Konstruktionen oder Spezifikationen; (b) Versandart oder Verpackung; (c) Lieferort; (d) Materialien, Produktionsverfahren oder Produktionsweise oder Endprodukt. Sollte in Fällen der Erteilung von Änderungsaufträgen eine solche Änderung zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder der Zeit führen, die für die Ausführung dieser Bestellung erforderlich ist, wird der Bestellpreis oder der Liefertermin oder beides angemessen angepasst und die Bestellung wird entsprechend schriftlich geändert. Alle Ansprüche des Verkäufers auf eine Anpassung im Rahmen dieses Vertrag müssen innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der Änderungsmitteilung beim Verkäufer geltend gemacht werden, sofern diese Frist mit schriftlicher Genehmigung des Käufers verlängert werden kann. Nichts in dieser Klausel entbindet den Verkäufer von der Erfüllung der geänderten oder modifizierten Bestellung.
10. ERSETZUNGEN; ZUSATZLEISTUNGEN
Ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers dürfen keine Materialien oder Zubehörteile ersetzt werden. Zusätzliche Kosten für Zusatzleistungen sind nur dann erlaubt, wenn solche Zusatzleistungen vom Käufer schriftlich bestellt wurden.
11. KÜNDIGUNG
5(a) Der Käufer kann diese Bestellung ohne Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung über Nichterfüllung stornieren, wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dieser Bestellung nicht wie vorgegeben erfüllt oder keine angemessene Leistungsgarantie gibt:
(b) Im Falle des Verzug des Verkäufers oder seiner offensichtlichen Unfähigkeit, diese Bestellung auszuführen, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer auf Verlangen des Käufers erworbene Rohstoffe und im Prozess befindliche Arbeiten zu liefern, um diese Bestellung auszuführen, und der Käufer kann dann die Arbeiten fertigstellen, wobei er die Kosten für diese Fertigstellung vom Preis abzieht, oder alternativ dem Verkäufer die angemessenen Kosten für diese Rohstoffe und die im Prozess befindlichen Arbeiten bezahlt.
12. ENTSCHULDBARE VERZÖGERUNGEN
Es gilt nicht als Verzug in diesem Vertrag und weder der Käufer noch der Verkäufer sind verantwortlich für eine Nichterfüllung dieses Vertrags, wenn sie auf Gründe oder Ereignisse zurückzuführen ist, die über die angemessene Kontrolle hinausgehen, und nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Käufers oder des Verkäufers in der Nichterfüllung dieses Vertrags entsteht. Der Verkäufer stimmt zu, dass der Käufer unter solchen Umständen, wo es zu Verzögerungen in der Ausführung dieser Bestellung kommen kann, die Möglichkeit hat, die durch schriftliche Mitteilung ausgeübt werden kann, das Eigentum an Werkzeugen, Fertigteilen, Rohstoffen oder in Bearbeitung befindlichen Arbeiten an sich selbst zu übertragen, und der Verkäufer auf Anforderung des Käufers alle in Punkt 23 dieses Vertrags genannten Werkzeuge, Fertigteile, Rohstoffe oder in Bearbeitung befindliche Arbeiten liefern wird, und der Verkäufer auf Anforderung des Käufers alle in Punkt 23 dieses Vertrags genannten Werkzeuge, Fertigteile, Rohstoffe, und in Bearbeitung befindlichen Arbeiten, die sich auf die Bestellung beziehen, an den Käufer an einen beliebigen Ort außerhalb des Werks des Verkäufers liefern wird, und der Käufer wird den Verkäufer für solche Arbeiten angemessen bezahlen.
13. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT, GEWINNVERLUST, SCHÄDEN
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurserklärung oder Einreichung eines freiwilligen Konkursantrags durch, oder eine Abtretung zugunsten des Gläubigers, eine massenhafte Übertragung von Vermögenswerten durch eine der beiden Parteien stellt eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags dar. In keinem solchen Fall hat der Verkäufer Anspruch auf antizipierende Gewinne oder auf Sonder- oder Folgeschäden.
14. UNTERVERGABE
Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Lieferungen von fertiggestellten oder im Wesentlichen fertiggestellten Artikeln, Ersatzteilen oder Arbeiten, für die er mit diesem Auftrag beauftragt wird, an andere Parteien untervergeben.
15. PATENTE, LIZENZGEBÜHREN UND BELASTUNGEN
Alle gelieferten Waren und Dienstleistungen müssen frei von Verpflichtungen zur Zahlung von Lizenzgebühren, Verletzungen geistiger Eigentumsrechte und Pfandrechten oder sonstigen Belastungen sein, und der Verkäufer verzichtet hiermit auf Ansprüche, die er oder sein Unterauftragnehmer jetzt oder in Zukunft auf Pfandrechte oder andere Belastungen in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren und Dienstleistungen haben kann. Der Verkäufer garantiert, dass die in dieser Bestellung angegebenen Waren und deren Verkauf oder Verwendung allein oder in Kombination nach etwaigen Spezifikationen oder Empfehlungen des Verkäufers keine Patente, Urheberrechte oder Marken im In- oder Ausland verletzen. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer und alle Personen, die Produkte des Käufers verkaufen oder verwenden, von etwaigen Urteilen, Verfügungen, Kosten und Ausgaben freizustellen, die sich aus einer vermeintlichen Verletzung wie oben dargelegt ergeben, und der Verkäufer verpflichtet sich ferner, auf Anfrage des Käufers und auf eigene Kosten Produkte des Käufers wegen einer solchen vermeintlichen Verletzung zu verteidigen oder bei der Verteidigung zu unterstützen oder eine Lizenz zu erhalten, um diese zu für den Käufer akzeptablen Bedingungen zu nutzen.
16. LIZENZ
Der Verkäufer gewährt hiermit dem Käufer als Teil der Gegenleistung für diese Bestellung und ohne weitere Kosten für den Käufer ein unwiderrufliches, nicht ausschließliches, lizenzfreies Recht und eine Lizenz zur Nutzung, zum Verkauf, zur Fertigung und zur Bestellung der Fertigung von Produkten, die alle Erfindungen und Entdeckungen verkörpern, die im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Bestellung hergestellt, entwickelt oder tatsächlich auf die Praxis reduziert wurden, und der Verkäufer erteilt dem Käufer hiermit eine Lizenz zur Reparatur, zum Umbau oder zum Standortwechsel und zur Bestellung einer Reparatur, eines Umbau oder eines Standortwechsels der Waren, die der Käufer im Rahmen dieser Bestellung erworben hat.
17. SCHUTZ DES KÄUFERS IM ZUSAMMENHANG MIT ARBEITEN, DIE IN
SEINEM WERK ODER IM WERK EINES KUNDEN DURCHGEFÜHRT WERDEN
Wenn diese Bestellung vorsieht, dass der Verkäufer Dienstleistungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Lieferleistungen, durch Leiharbeiter und Unterauftragnehmer ausgeführte Arbeiten bereitstellen kann, unabhängig, ob sie im Werk des Käufers oder im Werk eines Kunden des Käufers oder auf andere Weise durchgeführt werden, stimmt der Verkäufer zu, dass diese Dienstleistungen vom Verkäufer als unabhängigem Auftragnehmer erbracht werden, und dass der Verkäufer den Käufer oder gegebenenfalls den Kunden, seine Angestellten, Geschäftsführer, Aktionäre, Mitarbeiter und Vertreter von jeder Haftung und allen Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und anderer Justiz- oder Streitbeilegungskosten) in Bezug auf alle Ansprüche wegen Körperverletzung oder dem Tod oder Sachschäden, die auf die mangelhafte Ausführung dieser Bestellung durch den Verkäufer, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer entstehen oder auf diese zurückzuführen sind, schadlos halten wird. In Fällen, wenn die Maschinen und/oder Anlagen des Käufers oder Maschinen und/oder Anlagen des Kunden des Käufers vom Verkäufer bei der Ausführung der in dieser Bestellung verwendet werden, gelten solche Maschinen und/oder Anlagen als die Ausführung der in dieser Bestellung bestellten Arbeiten, solche Maschinen und/ oder Anlagen gelten während der Zeit der Verwendung durch den Verkäufer als in alleiniger Verwahrung und unter alleiniger Kontrolle des Verkäufers, und sollte eine oder mehrere Personen von den Mitarbeitern des Käufers oder eines solchen Kunden zur Bedienung der oben genannten Maschinen und/oder Anlagen während der Zeit solcher Verwendung eingesetzt werden, so gelten solche Personen während dieser Zeit der Bedienung als Mitarbeiter des Verkäufers. Auf Anforderung des Käufers oder eines solchen
Kunden hat der Verkäufer dem Käufer oder einem solchen Kunden solche Kautionsversicherungen und Leistungsgarantien, die der Käufer oder ein solcher Kunde in angemessener Weise verlangen kann, Nachweise, dass der Verkäufer eine ausreichende Betriebshaftpflicht und Sachschadenversicherung in der Höhe und mit den Unternehmen unterhält, die für den Käufer oder einen solchen Kunden akzeptabel sind, und Nachweise, dass der Verkäufer ausreichende Vorkehrungen getroffen hat, um die geltenden Beschäftigungsvorschriften oder Arbeitsgesetze einer Rechtsordnung zu erfüllen, die diese gesetzlich verlangt, zur Verfügung zu stellen.
18. EINHALTUNG VON GESETZEN
Der Verkäufer garantiert, dass kein Gesetz, keine Regel, Regelung oder Verordnung Deutschland oder einer anderen Behörde bei der Herstellung oder dem Verkauf der Artikel oder bei der Erbringung von in dieser Bestellung enthaltenen Dienstleistungen verletzt wurde, und wird den Käufer von Verlust, Kosten oder Schäden als Folge einer solchen Verletzung freistellen und schadlos halten.
19. SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Verkäufer erklärt und bestätigt dem Käufer, dass alle erbrachten Dienstleistungen und alle im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren alle Anforderungen der geltenden Gesundheits- oder Sicherheitsvorschriften oder Regelungen von Regierungen oder Regulierungsbehörden erfüllen, deren Gerichtsstand der Ort ist, von dem oder zu dem diese Artikel geliefert werden oder an dem diese Arbeiten gemäß dieser Bestellung ausgeführt werden sollen. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Bußgeldern, Vertragsstrafen, Kosten und Ausgaben, die dem Käufer infolge der Nichterfüllung solcher Gesetze oder Regelungen und aller danach ausgegebenen Regeln, Standards oder Bestellungen, und infolge der Unkonformität der im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren oder Dienstleistungen entstanden sind, freizustellen und schadlos zu halten.
20. ETHIK
Der Verkäufer garantiert, dass seine Geschäftsführer, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Vertreter weder direkt noch indirekt Bestechungen, Schmiergeld oder Artikel von finanziellem Wert anbieten, versprechen, geben, annehmen oder akzeptieren werden, unabhängig davon, ob für einen öffentlichen Beamten, den Käufer, seine Mitarbeiter und Vertreter oder jede andere Person. Der Verkäufer wird jede tatsächliche oder versuchte Verletzung dieser Klausel durch einen Mitarbeiter oder Vertreter des Käufers unverzüglich dem Käufer melden, und jede solche Annahme einer solchen Aufforderung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen jeden Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer dar. Der Verkäufer hat gemäß den Anforderungen der gültigen Gesetze über moderne Sklaverei zu handeln, indem er sicherstellt, dass i) alle Formen illegaler, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Sklaverei und Leibeigenschaft eliminiert werden; II) niemand durch Gewalt, Drohungen oder Täuschung dazu gebracht wird, Dienste oder Vorteile jeglicher Art anderen anzubieten oder anderen zu ermöglichen, Vorteile jeglicher Art zu erwirken; und iii) keine Einzelpersonen oder Gruppen am Menschenhandel beteiligt sind. „Menschenhandel“ bedeutet Anwerbung, Transport, Einschleusen, Beherbergen, Empfangen oder Kontrolle des Einschleusens und des Austauschs oder anderweitige Organisation oder Erleichterung der Reise von Personen, deren Ziel ist es, durch Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Sklaverei oder Leibeigenschaft ausgebeutet zu werden.
21. GEHEIMHALTUNG VERTRAULICHER INFORMATIONEN
Die im Rahmen dieser Bestellung erworbenen Materialien, die Spezifikationen oder Zeichnungen des Käufers enthalten, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers nicht an Dritte zum Verkauf angeboten werden. Diese Spezifikationen, Zeichnungen, Muster oder andere vom Käufer zur Verfügung gestellte Daten oder andere Informationen, die vom Verkäufer im Zusammenhang mit dieser Bestellung erhalten wurden, werden vom Verkäufer als vertrauliche Informationen behandelt, bleiben Eigentum des Käufers und werden auf Anforderung an ihn zurückgegeben.
22. ÜERTRAGUNG
Vom Verkäufer wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers kein Recht oder keine Verpflichtung aus dieser Bestellung, einschließlich des Rechts, fällige oder fällig werdende Beträge zu erhalten, übertragen, durch dessen Wirkung Rechte des Käufers zur Geltendmachung einer Ausgleichsforderung gegen den Abtretungsempfänger geändert oder beeinträchtigt werden, und ohne diese Zustimmung ist jede behauptete Abtretung nichtig.
23. WERKZEUGE
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, werden alle Materialien, Zeichnungen, Werkzeuge, Stempel, Vorrichtungen, Messgeräte, Muster, Gussformen, Prüfgeräte, Maschinen und Anlagen sowie alle anderen Fertigungshilfsmittel (nachstehend „Werkzeuge“ genannt), die bei der Herstellung der in dieser Bestellung bestellten Artikel, Materialien, Lieferungen, Einrichtungen oder Dienstleistungen verwendet werden vom Verkäufer und auf Kosten des Verkäufers geliefert. Sollten Werkzeuge (einschließlich etwaiger Werkzeuge, die nach dieser Bestellung erworben wurden) vom Käufer auf eigene Kosten oder vom Verkäufer auf Kosten des Käufers geliefert werden, sind und bleiben solche Werkzeuge das alleinige Eigentum des Käufers und können jederzeit nach Wahl des Käufers weggenommen werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle dem Käufer gehörenden Artikel, die in diesem Punkt 23 genannt werden, auf eigene Kosten im wirtschaftlich nutzbaren Zustand und in Ordnung zu halten, sie zu reparieren, angemessen zu kennzeichnen, zu lagern, aufzubewahren und von Schulden, Pfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten freizuhalten und während eines solchen Zeitraumes nach Ausführung oder Beendigung dieser Bestellung, wie von Käufer und Verkäufer vereinbart werden kann, aufzubewahren. Alle Werkzeuge, die das alleinige Eigentum des Käufers sind, können durch den Käufer zu jedem angemessenen Zeitpunkt untersucht und geprüft werden. Der Verkäufer darf kein Eigentum durch das Eigentum des Käufers ersetzen und darf dieses Eigentum ausschließlich zur Ausführung der Bestellungen des Käufers verwenden. Dieses Eigentum, das sich in Verwahrung beim und unter Kontrolle des Verkäufers befindet, wird auf die Gefahr des Verkäufers aufbewahrt, und wird vom Verkäufer auf Kosten des Verkäufers in Höhe der bei Verlust an den Käufer zu zahlenden Wiederbeschaffungskosten versichert, und kann auf schriftliche Anforderung des Käufers weggenommen werden, wobei der Verkäufer dieses Eigentum ordnungsgemäß für den Versand vorbereiten muss und an den Käufer nach den Versandanweisungen der Bestellung oder wie von den Parteien anderweitig vereinbart in demselben Zustand wie vom Verkäufer ursprünglich erhalten, mit Ausnahme von normalem Verschleiß, liefern muss.
24. BENACHRICHTIGUNG ÜBER ARBEITSSTREITIGKEITEN
Wenn tatsächliche oder potenzielle Arbeitsstreitigkeiten die rechtzeitige Ausführung dieser Bestellung verzögern oder zu verzögern drohen, wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über solche Arbeitsstreitigkeiten benachrichtigen und alle wichtigen Details angeben. Der Verkäufer wird eine mit den oben genannten Bestimmungen gleichlautende Bestimmung in jeden Untervertrag im Rahmen dieses Vertrags aufnehmen und diese unverzüglich nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung an den Käufer übergeben.
25. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung dieser Bestellung unterliegt dem Deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, und unbeschadet des Rechts des Käufers, den Verkäufer vor jedem anderen zuständigen Gericht, einschließlich des Gerichtsstands des Verkäufers, zu verklagen, unterliegen alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus der Bestellung ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Heidelberg, Deutschland, und werden von diesen entschieden.
26. ALLGEMEINES
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
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- ACCEPTANCE. This Purchase Order is to be accepted in writing by Seller by signing the Purchase Order and returning promptly to Buyer the signed copy, but if for any reason Seller should fail to sign and return to Buyer the signed copy, the commencement of any work or performance of any services hereunder by Seller shall constitute acceptance by Seller of this Purchase Order and all its terms and conditions. Acceptance of this Purchase Order is hereby expressly limited to the terms hereof. All material variations of Seller are rejected. If the terms submitted by Seller are materially inconsistent with the terms contained herein, such terms shall constitute a counter offer and Seller shall be deemed to have accepted Buyer’s terms unless Seller notifies Buyer to the contrary within five (5) days after receiving this document. Buyer reserves the right to modify the design and construction of its products.
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- CHANGE ORDERS. The Buyer may at any time, by a written order, make changes within the general scope of this order, in any one or more of the following and no other changes may occur except by written order of Buyer:
- applicable drawing, designs, or specifications;
- method of shipment or packing;
- place of delivery;
- material, methods or manner of production, or final product.
- SUBSTITUTIONS; EXTRAS. No substitutions of materials or accessories may be made without Buyer’s written consent. No charges for extras will be allowed unless such extras have been ordered in writing by Buyer.
- TERMINATION.
- The Buyer may terminate all or any part of this order, without liability to the Seller, by written notice of default if Seller fails to perform its obligations under this order as specified, or so fails to give adequate assurance of performance.
- In the event of Seller’s default or apparent inability to perform this order, Seller agrees upon demand by Buyer to deliver to Buyer the raw materials and work in process acquired in order to perform under this order, and Buyer may then complete the work deducting the cost of such completion from the price, or in the alternative, pay to Seller the reasonable cost of such raw material and work in process.
- EXCUSABLE DELAYS. It shall not be deemed a default hereunder and neither Buyer nor Seller shall be liable for a failure to perform hereunder arising from causes or events beyond the reasonable control and without the fault or negligence of Buyer or Seller in failing to perform hereunder. Seller agrees that in such circumstances, where possible delays in the performance of this Purchase Order result, Buyer shall have the option exercisable by written notice to vest title in itself to tools, finished parts, raw materials, or work in process, and Seller will upon request from Buyer deliver any and all tooling as defined in paragraph 23 herein, finished parts, raw materials, or work in process and Seller will upon request from Buyer deliver any and all tooling as defined in paragraph 23 herein, finished parts, raw materials, and work in process associated with the Purchase Order to Buyer at any point outside Seller’s plant, and Buyer will make an equitable payment to Seller for such.
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- SUBCONTRACTING. No subcontracting shall be made by the Seller with any other party for furnishing any of the completed or substantially completed articles, spare parts, or work herein contracted for, without the prior written approval of the Buyer.
- PATENTS, ROYALTIES AND ENCUMBRANCES. All goods and services supplied must be free from liability of royalties, infringement of intellectual property rights and mechanic’s liens or other encumbrances, and Seller hereby waives any right it or its subcontractor may have now or in the future to any mechanic’s lien or other encumbrance with respect to the goods and services supplied hereunder. Seller warrants that the goods specified in this Purchase Order and their sale or use alone, or in combination according to Seller’s specifications or recommendations, if any, will not infringe any domestic or foreign patents, copyrights or marks. Seller agrees to indemnify and hold harmless Buyer and anyone selling or using any of Buyer’s products against all judgements, decrees, costs and expenses resulting from any alleged infringement as aforesaid, and Seller further agrees that, upon request of Buyer and at Seller’s own expense, Seller will defend or assist in the defense of any of Buyer’s products by reason of any such alleged infringement or obtain a license to obtain use of same on terms acceptable to Buyer.
- LICENSE. The Seller, as part consideration for this Purchase Order and without further cost to the Buyer, hereby grants and agrees to grant to the Buyer an irrevocable, non-exclusive, royalty-free right and license to use, sell, manufacture and cause to be manufactured products embodying any and all inventions and discoveries made, conceived or actually reduced to practice in connection with the performance of this Purchase Order, and Seller hereby grants to Buyer a license to repair, rebuild or relocate and have repaired, rebuilt or relocated the goods, purchased by Buyer under this Purchase Order.
- BUYER’S PROTECTION IN CONNECTION WITH WORK DONE AT ITS OR A CUSTOMER’S PLANT. If this Purchase Order provides for the Seller to render services, including without limitation delivery services, temporary labor, and subcontractor work, whether performed at Buyer’s plant or the plant of a customer of Buyer or otherwise, Seller agrees that such services are to be rendered by Seller as an independent contract; and that Seller will indemnify and save harmless Buyer or such customer as the case may be, ifs officers, directors, shareholders, employees and agents, from any and all liability and expense (including attorney fees and other litigation or settlement expense) with respect to any and all claims for bodily injury or death or property loss or damage arising out of or attributable to the faulty performance of this Purchase Order by Seller, its employees, agents or contractors. In event Buyer’s machinery and/or equipment or machinery and/or equipment of any such customer of Buyer is used by Seller in the performance of the work called for by this Purchase Order, such machinery and/or equipment shall be considered as performance of the work called for by this Purchase Order, such machinery and/or equipment shall be considered as being under sole custody and control of the Seller during the period of such use by Seller, and should any person or persons in the employ of Buyer or any such customer be used to operate said machinery and/or equipment during the period of such use, such person or persons shall be deemed during such period of operation to be an employee, or employees of Seller. Upon the request of Buyer or such customer, Seller shall furnish Buyer or such customer such fidelity and performance bonds as Buyer or such customer may reasonably specify, evidence that Seller has adequate public liability and property damage insurance in amounts and with companies acceptable to Buyer or such customer and evidence that Seller has made adequate provisions for satisfying applicable employment or labour laws or regulations of any jurisdiction lawfully requiring same.
- COMPLIANCE WITH LAWS. The Seller warrants that no law, rule, regulation or ordinance of all and any country in which Seller operates or has its goods or services available for purchase or any other government agency has been violated in the manufacture or sale of the items or in the performance of services covered by this order and will indemnity and hold the Buyer harmless from loss, cost or damages as a result of any such violation.
- SAFETY AND HEALTH REGULATIONS. Seller represents and certifies to Buyer that any and all services performed and any goods delivered under this Purchase Order shall comply with all requirements of any applicable health or safety statute or regulation of any government or regulatory body having jurisdiction in the location from or to which such items are to be shipped or at which such work is to be performed pursuant to this Purchase Order. Seller agrees to indemnify and hold harmless Buyer against any claims, losses, damages, fines, penalties, costs and expenses assessed against or incurred by Buyer as a result of Seller’s failure to comply with such statutes or regulations, and with all rules, standards, or orders issued thereunder, and for the failure of the goods or services furnished under this Purchase Order to so comply.
- ETHICS. The Seller warrants that its directors, employees, agents and other representatives have not and will not, directly or indirectly, offer, promise, give, accept or agree to receive a bribe, corrupt payment or any article of financial value whether for the benefit of any public official, Buyer, its employees and agents or any other person. Seller will immediately report to Buyer any actual or attempted breach of this clause by an employee or agent of Buyer and any such action of acceptance of any such solicitation is a material breach of every contract between Buyer and Seller. Seller shall act in accordance with the requirements of the UK Modern Slavery act by ensuring that i) all forms of illegal, forced or compulsory labour, slavery and servitude are eliminated; ii) no individual is induced through force, threats, or deception to provide services or benefits of any kind to another or to enable another to acquire benefits of any kind; and iii) no individuals or groups are involved in the Trafficking of humans. “Trafficking” means recruiting, transporting, transferring, harbouring, receiving, transferring or exchanging control, or otherwise arranging or facilitating travel of any individual that is travelling with a view to being exploited through any type of forced or compulsory labour or slavery or servitude.
- NON-DISCLOSURE OF CONFIDENTIAL MATTER. Materials purchased hereunder with the Buyer’s specifications or drawings shall not be quoted for sale to others without the Buyer’s prior written authorization. Such specifications, drawings, samples or any other data furnished by the Buyer or any other information gained by Seller in connection with this Purchase Order shall be treated as confidential information by the Seller, shall remain Buyer’s property, and shall be returned to it on request.
- ASSIGNMENT. No right or obligation under this Purchase Order, including the right to receive moneys due and to become due hereunder, shall be assigned by Seller, the effect of which alters or compromises Buyer’s rights to assert an offset claim against assignee, without the prior written consent of Buyer, and any purported assignment without such consent shall be void.
- TOOLING. Unless otherwise agreed to in writing, all materials, drawings, tools, dies, jigs, gauges, fixtures, patterns, molds, testing apparatus, machinery and equipment, together with all other manufacturing aids (hereinafter collectively called tooling) used in the manufacture of the articles, materials, supplies, facilities or services ordered hereunder shall be furnished by and at the expense of the Seller. In the event any tooling (including tooling, if any, purchased hereunder) is furnished by Buyer at its expense or is furnished by Seller and the cost thereof paid by Buyer, such tooling shall be and remain Buyer’s sole property and for Buyer’s sole use and shall be subject to removal at any time at the option of the Buyer. Seller agrees, at its expense, to maintain in commercially usable condition and in good order and repair, appropriately identify mark where necessary, inventory, preserve and not to encumber, lien or pledge and to store all Buyer owned items of tooling referred to in this paragraph 23 for such period of time after performance or termination of this Purchase Order as may be mutually agreed upon by Buyer and Seller. Any and all items of tooling which are Buyer’s sole property shall at any reasonable time be subject to inspection and examination by Buyer. Seller shall not substitute any property for Buyer’s property and shall not use said property except in filling Buyer’s purchase orders. Such property, while in Seller’s custody and control, shall be held at Seller’s risk, and shall be kept insured by Seller at Seller’s expense in an amount equal to the replacement cost with loss payable to the Buyer, and shall be subject to removal at Buyer’s written request, in which event Seller shall properly prepare such property for shipment and shall deliver same to Buyer in accordance with the shipping instructions in the Purchase Order or as otherwise agreed by the parties in the same condition as originally received by Seller, reasonable wear and tear excepted.
- NOTICE OF LABOR DISPUTES. Whenever an actual or potential labor dispute is delaying or threatens to delay the timely performance of this order, Seller will immediately notify the Buyer of such dispute and furnish all relevant details. Seller will include a provision identical to the above in each sub-contract hereunder and immediately upon receipt of any such notice pass it on to the Buyer.
- GOVERNING LAW AND JURISDICTION. The construction, validity and performance of this Purchase Order shall be governed by the law of [COUNTRY] and, without prejudice to the right of the Buyer to take action against the Seller in any other court of competent jurisdiction, any claim or dispute arising from the Purchase Order shall be subject to the exclusive jurisdiction of and be determined by the courts of [COUNTRY].
Agreed and signed by a duly authorised representative of Seller:
Signature: ………………………….
Date:……………..……………
For and on behalf of (Name of Seller): ……………………………………..…………………